Die je nach Standpunkt realistisch oder übertrieben dargestellte Kreditklemme birgt vielleicht mehr Gefahren als bisher angenommen. Welche Rolle Forward-Darlehen bei deren Entschärfung spielen können.
Durch die zunehmende Diskussion über zurückhaltende Banken bei der Kreditvergabe vor allem an Betriebe droht ein möglicherweise noch brisanteres Finanzierungsthema in den Hintergrund zu geraten: die in den kommenden Jahren anstehende Verlängerung vieler Immobilienkredite, die ihrerseits wiederum vor allem für Firmeninhaber, die ihre privaten Immobilien finanziert haben, schwierige Kreditgespräche mit sich bringen dürfte. Da aufgrund der Umsatz- und Ertragsentwicklung der meisten Unternehmen kaum davon auszugehen ist, dass diese bereit sein werden, den jeweiligen Ablauf ihrer Zinsbindung zu einer vollständigen Darlehensrückzahlung aus eigenen Mitteln zu nutzen, wird es vor allem um die Frage gehen, welche Vorgehensweise seitens des Betriebsinhabers sinnvoll ist.
Sicherheit kostet
Grundsätzlich sollte zunächst davon ausgegangen werden, dass Kreditverlängerungen in den meisten Fällen nichts im Wege stehen dürfte – der üblichen Absicherung eines Immobiliendarlehens durch ein werthaltiges Grundpfandrecht sowie der in der Regel nach wie vor angemessene Kreditwürdigkeit des Betriebsinhabers sei Dank. Dabei sollte durchaus unterstellt werden, dass gerade bei derart langfristigen Finanzierungen mit bisher einwandfreiem Zahlungsverhalten des Mittelstandes die Bankinstitute bereit sein werden, die bisherige Geschäftsverbindung auch weiterhin aufrecht zu erhalten.
Soweit die optimistische Variante. Behalten jedoch die Pessimisten Recht – und dies ist keineswegs auszuschließen –, so muss auch in diesem Bereich mit entsprechenden Finanzierungsengpässen gerechnet werden. Betriebsinhaber, die also zumindest halbwegs auf Nummer sicher gehen und möglicherweise schwieriger werdende Kreditgespräche vermeiden wollen, sollten sich bereits heute mit diesem Thema befassen, obwohl der Ablauftermin des jeweiligen Darlehens noch längst nicht in Sichtweite ist. Die Möglichkeit dazu bieten "Forward- oder Vorausdarlehen", die je nach Kreditgeber mit Vorlaufzeiten von bis zu etwa fünf Jahren möglich sind. Diese Darlehensalternative ist nicht zuletzt auch deshalb aktuell interessant, weil das derzeitige Zinsniveau von etwa vier Prozent pro Jahr nach wie vor günstig ist – und sich mit Hilfe eines Forward-Darlehens auch für die Zukunft sichern lässt.
Allerdings ist diese Absicherung nicht kostenlos: Im Unterschied zu Immobiliendarlehen, die unmittelbar zur Verfügung gestellt werden, muss für Forwardarlehen ein Zinsaufschlag gezahlt werden. Dabei gilt der Grundsatz: Je länger die Vorlaufzeit, umso höher der Aufschlag. Zur besseren Orientierung ein ungefährer Anhaltspunkt: Während der Aufschlag bei einer Vorlaufzeit von einem Jahr derzeit je nach Anbieter und Zinsbindung etwa 0,2 Prozent beträgt, steigt er bei einer Vorlaufzeit von vier Jahren auf etwa ein Prozent an. Da dieser Preis in den meisten Fällen als eine Art "Versicherungsprämie" verstanden wird, ist er auf Seiten des Unternehmers in aller Regel vertretbar. Dies gilt umso mehr, da er zwischen Bank und Kunde verhandelbar ist und eben auf einen Zinssatz aufgeschlagen wird, der seinerseits bereits wie erwähnt günstig ist.
Konditionen vergleichen
Es handelt sich aber nach wie vor natürlich um eine strategische Entscheidung, sich in der Gesprächsstrategie mit der Hausbank oder anderen potenziellen Kreditgebern für ein Forward-Darlehen oder für ein konventionelles Darlehen mit dem Verlängerungszeitpunkt des jeweiligen Ablauftermins zu entscheiden. Betriebsinhaber, die auch zukünftig keinerlei Anzeichen für eine Kreditzurückhaltung ihrer Bank sehen und darüber hinaus von mittelfristig nach wie vor eher niedrigen oder vielleicht sogar noch weiter fallenden Zinssätzen ausgehen, können sich durchaus gegen ein Forward-Darlehen entscheiden. Gegebenenfalls sollte auch über eine nur teilweise Absicherung mit Hilfe eines Forward-Darlehens nachgedacht werden. Da bei Immobiliendarlehen häufig unterschiedliche Zinsbindungen mit entsprechend unterschiedlichen Ablaufterminen vereinbart werden, kann auch auf diesem Weg mit einer entsprechenden Strategie gearbeitet werden.
Selbstverständlich gilt auch beim Bankprodukt des Forward-Darlehens: Ein Vergleich lohnt sich meistens. Abhängig von Vorlaufzeit und Zinsbindung können die Kostenunterschiede zwischen den Anbietern, über die Laufzeit betrachtet, durchaus im fünfstelligen Bereich liegen. Obwohl die bisher bereits finanzierende Bank naturgemäß meist als erster Gesprächspartner um Offerten gebeten werden sollte, muss diese natürlich längst nicht das beste Angebot unterbreiten. Es gibt vielmehr immer wieder Fälle, in denen Banken auf die Treue ihrer Kunden bauen und eher durchschnittliche Anschlussangebote vorlegen. Durchaus ambitionierte Mitbewerber, das wird bei derartigen Angeboten immer wieder vernachlässigt, sind allerdings ebenfalls in der Lage zu zinsattraktiven Alternativen.
Check-Liste: So sichern Sie die Finanzierung
Betriebsinhaber sollten zunächst ihre Strategie vor allem im Hinblick auf die voraussichtliche zukünftige Kreditvergabepolitik der Banken sowie auf das zu erwartende Zinsniveau entwickeln.
Fällt die Entscheidung zu Gunsten eines Forward-Darlehens, sollten Angebote unterschiedlicher Kreditgeber eingeholt werden. Dazu kann auch der Hinweis an das bisher finanzierende Kreditinstitut hilfreich sein, dass weitere Banken ebenfalls um Offerten gebeten werden.
Das Vorstellen dieser Angebote kann zumindest in Einzelfällen durchaus mit einer ausführlichen Beratung verbunden werden. Möglicherweise werden hier weitere Optionen wie zum Beispiel eine zinsgünstige Aufteilung zwischen Forward-Darlehen und konventionellem Darlehn aufgezeigt.
Bei eventuellen Überlegungen, die bisher finanzierende Bank zu wechseln, sollten angeblich hohe Wechselkosten keine entscheidende Rolle spielen. Da regelmäßig lediglich die Abtretung der Grundschuld als Kreditsicherheit erforderlich ist, halten sich die damit verbundenen Kosten meist in Grenzen. Um sich zusätzlich abzusichern, sollte mit der übernehmenden Bank dieser Punkt verbindlich beredet werden.
aus "Creditreform – das Unternehmermagazin aus der
Verlagsgruppe Handelsblatt",
Autor: Michael Vetter