Warum die zunehmende Zentralisierung von Bankdienstleistungen für den Unternehmer nicht immer von Vorteil ist.
Die Vorteile der Geschäftsbeziehung zur örtlichen Filiale der Volksbank lassen sich für Sebastian R., Unternehmer aus Norddeutschland, mit wenigen Worten darstellen: kurze Entscheidungswege und ein hohes Maß an bankseitiger Flexibilität, etwa bei kurzfristigen Kreditüberziehungen des Geschäftskontos oder bei schnellen Informationen über Geschäftspartner. Genau diese Gesichtspunkte waren für ihn entscheidend, als er vor einigen Jahren die Zweitverbindung zur ebenfalls im gleichen Ort ansässigen Großbank auf ein Minimum herunterfuhr und dort seitdem nur noch einige wenige Geschäfte abwickelt. Bei diesem Kreditinstitut war nämlich seinerzeit bereits erkennbar, dass die Filialmitarbeiter nahezu jede auch nur halbwegs relevante Entscheidung erst in einem relativ aufwändigen internen Verfahren mit der Zentrale abstimmen mussten. Dies dauerte nach Überzeugung von R. oftmals eindeutig zu lange, ganz abgesehen von weiteren Zeitverlusten bei hin und wieder erforderlichen Rückfragen. Da die Bank sich für diese aus ihrer Sicht sinnvolle Zentralisierung nun einmal entschieden hatte, zog der Unternehmer die erwähnten Konsequenzen und konzentriert nun nahezu sämtliche Bankgeschäfte bei einer Bank vor Ort.
Wechsel des Gesprächspartners
Zukünftig droht sich diese Situation aber erheblich zu verändern, da R. vor ein paar Monaten eine schriftliche Information dieser Hausbank mit der Aussage erhielt, dass "ab sofort Herr …… aus der Hauptstelle in allen Fragen des Kreditgeschäfts" sein Ansprechpartner sei. Die Bank habe sich zu diesem Schritt entschlossen, um "noch mehr als bisher kurze Entscheidungswege zu gewährleisten". Einen Vorschlag zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch dieses für R. neuen Mitarbeiters gab es in dem Schreiben jedoch ebenso wenig wie eine Erklärung, wie denn zukünftig diese "kurzen Entscheidungswege" konkret aussehen sollen. Auch ein darauf folgendes Gespräch mit dem bisher für ihn verantwortlichen Filialleiter brachte den Unternehmer keinen Schritt weiter. Dieser bedauerte lediglich die Entwicklung und bat S., auch zukünftig seinem Institut treu zu bleiben. R. entschloss sich darauf hin, zunächst abzuwarten und die weitere Entwicklung zu beobachten. Er sah darüber hinaus keine Veranlassung, von sich aus Kontakt zu seinem zukünftigen Gesprächspartner aufzunehmen. Dies sollte sich aber relativ schnell ändern, da R. auf Grund von säumigen Schuldnern wieder einmal eine vorübergehende Erhöhung seines Kreditlimits benötigte, um seine eigenen Lieferanten-Rechnungen zu bezahlen. R. telefonierte darauf hin mit dem nun für ihn verantwortlichen Bankmitarbeiter in der Hauptstelle der Bank und bat um eine Erhöhung seines Überziehungskredites "um 15.000 Euro für einige Wochen". Tatsächlich erhielt er auch recht schnell die Zusage, so dass es während der folgenden drei, vier Wochen auch keine Probleme gab und Überweisungen sowie Lastschriften regelmäßig ausgeführt und eingelöst wurden.
Umso überraschter war R., als er vor kurzem eine schriftliche Mitteilung der Hausbank erhielt, dass zwei Lastschriften über jeweils knapp 1.000 Euro auf Grund "nicht genehmigter Kontoüberziehungen" nicht eingelöst worden seien. Die Folgen waren für S. erheblich: Da es sich beim Empfänger der Lastschriften um einen für ihn sehr wichtigen Lieferanten handelte, stand die gesamte Geschäftsverbindung kurzzeitig auf der sprichwörtlichen Kippe. Erst nach intensiven Gesprächen gelang es S., seinen Geschäftspartner davon zu überzeugen, dass es sich um Missverständnisse handelte, die sich "selbstverständlich nicht wiederholen würden", wie R. kleinlaut erklären musste. Im folgenden Telefongespräch mit dem Bankmitarbeiter erklärte ihm dieser, dass nach seinen Unterlagen die Krediterhöhung nur für einen Monat vereinbart war. Außerdem, so rechtfertigte er sich, habe er versucht, R. telefonisch zu erreichen. Erst als dies nicht gelang, musste er die Lastschriften gemäß seinen internen Anweisungen zurückbuchen. Auch der Einwand, dass es sich um vergleichsweise geringe Beträge handelte und diese Einlösungen bisher immer problemlos stattfanden, wurde mehr oder weniger lapidar mit einem erneuten Hinweis auf entsprechende Dienstanweisungen erwidert.
Gespräch überfällig
Der Unternehmer zog aus dieser Erfahrung seine Lehren und hat zwischenzeitlich in der Bankzentrale ein Gespräch mit seinem Ansprechpartner geführt, das für ihn durchaus wertvolle Informationen brachte. So sieht er nun vor allem ein, dass durch die veränderte Geschäftsstruktur der Bank eine persönliche Kundenbetreuung, wie er sie bisher von seinem Filialleiter gewohnt war, nicht mehr möglich ist. Der Bankmitarbeiter sprach von rund 200 mittelständischen Kunden, für die er allein zuständig sei. Da liegt es für R. auf der Hand, dass eine auch nur halbwegs individuelle Beratung, von einer umfassenden Betreuung ganz zu schweigen, mit jedem dieser Kunden auch ansatzweise kaum möglich sein wird. Das gilt offenbar auch für langjährige und zuverlässige Kunden wie für ihn selbst. Mehr noch: Auch der Versuch, R. vor Nichteinlösung der Lastschriften telefonisch zu erreichen, war nach Aussage seines Gesprächspartners "keineswegs normal". Üblich ist vielmehr, dass Lastschriften quasi automatisch zurückgebucht werden, wenn Kontoguthaben oder ein Kreditlimit für eine ordnungsgemäße Einlösung nicht ausreichen.
R. zog aus diesem Gespräch, das im Ergebnis keine Zugeständnisse brachte, die für ihn wichtige Erkenntnis, dass es möglicherweise ein Fehler war, sich mehr oder weniger ausschließlich einer einzigen Bank anzuvertrauen. Es ist für ihn daher nur konsequent, sich kurzfristig mit weiteren Kreditinstituten zusammenzusetzen und die Möglichkeiten einer zumindest teilweisen Zusammenarbeit Punkt für Punkt zu bereden. Möglicherweise, so hofft er, wird das komplexe Thema der Zentralisierung nicht von allen Geschäftsbanken gleich behandelt.
Autor:Michael Vetter
Check-Liste: So erkämpfen Sie sich bessere Betreuung
Die wohl eher noch steigende Konzentration wesentlicher Bankdienstleistungen auf die Bankzentralen zwingt den Unternehmer, verstärkt für seine eigenen Interessen zu einzutreten.
Dazu gehört es vor allem, vertragliche Vereinbarungen mit den jeweiligen Banken wie Kreditlimite oder Kreditlaufzeiten stets zu überwachen und die Zahlungsvorgänge des Betriebes darauf abzustellen. Nicht zuletzt bedingt durch die auch bankseitige Automatisierung, der dargestellte Unternehmerfall macht dies deutlich, könnten sonst beispielsweise Lastschriftrückgaben schnell zu den geschilderten Problemen führen.
Wichtige Vertragsdetails, die bisher auf dem sprichwörtlich kurzen Dienstweg mündlich verabredet wurden, sollten zukünftig rechtssicher bestätigt werden, um Missverständnisse auf beiden Seiten zu vermeiden.
Darüber hinaus, dieser Zeitaufwand ist meist sehr gut investiert, sollten Betriebsverantwortliche es sich nicht nehmen lassen, ihren Ansprechpartner und dessen Stellvertreter persönlich kennen zu lernen. Auch im Zeitalter technischer Kommunikationsmöglichkeiten sind persönliche Kontakte nach wie vor dringend zu empfehlen und im Grunde durch nichts angemessen zu ersetzen.