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Finanzpraktiken mit kriminellen Begleithandlungen: Der GmbH-Mantelbetrug
Der GmbH-Mantelbetrug
Die Finanzkrise begünstigt wirtschaftskriminelle Handlungen. Es gibt unterschiedliche Erscheinungsformen von Wirtschaftskriminalität. Besonders häufig anzutreffen ist das Phänomen des GmbH-Mantelbetruges.
Grundsätzlich ist die Übernahme eines GmbH-Mantels legitim. Es wird der vorhandene Mantel einer GmbH verwendet beziehungsweise gekauft, um Zeitverluste sowie Kosten und Risiken einer GmbH-Neugründung möglichst gering zu halten.
Üblicherweise sind solche Gesellschaften schuldenfrei und entstehen beispielsweise durch altersbedingte Firmenaufgabe. In der Regel besteht eine solche Gesellschaft schon über einen langen Zeitraum und besitzt daher eine bessere Bonität als eine neugegründete Gesellschaft.
Im Internet werden zahlreiche Mantelfirmen, häufig sogar mit einem Creditreform Bonitätsindex, angeboten. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass bei tiefgreifenden Änderungen durch die Anmeldung beim Handelsregister bei Creditreform & Co. der Bonitätsindex verloren geht und hier ein abgestimmtes Vorgehen geboten ist.
Die gute Bonität des GmbH-Mantels fungiert in dieser Konstellation regelrecht als USP (unique selling proposition) für den Käufer des GmbH-Mantels.
Im Rahmen des GmbH-Mantelbetrugs bekunden häufig so genannte "Firmenbestatter" Interesse am Kauf von GmbH-Mänteln.
Mit seriös wirkenden Anzeigen wie "Konkurs? Am Ende? Das muss nicht sein!" werden zahlungsunfähige Unternehmer gelockt. Sie versprechen Hilfe für in Zahlungsnot geratene Unternehmer. Hinter den vermeintlichen Sanierern stecken jedoch nicht selten Plattmacher – Firmenbestatter, die ein Unternehmen nur übernehmen, um es sterben zu lassen. Ihre Masche ist stets dieselbe: Statt eine Firma zu retten, schlachten sie sie aus. Mitarbeiter, Banken, Gläubiger und Zulieferer sind die Geprellten. Die Hintermänner werden fast nie gefasst. Sie verstecken sich hinter Briefkastengesellschaften im Ausland und lenken nicht selten ein ganzes Netzwerk an Strohmännern.
So arbeiten Firmenbestatter
Nach dem notariellen Verkauf eines GmbH-Mantels, häufig gegen einen symbolischen Betrag, wird der bisherige Geschäftsführer entlastet. Nach der Übernahme erfolgt der Austausch der Beteiligungsstrukturen und der neue Geschäftsführer verlegt den Firmensitz an einen neuen Standort. Als Firmensitz dienen "virtuelle Büros", besser bekannt als Briefkastenfirmen. Sehr häufig ist der neue Firmensitz im Ausland zu finden, wodurch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erschwert oder sogar unmöglich gemacht werden. Parallel zur Verlegung des Firmensitzes erfolgen die Umfirmierung und die Änderung der Geschäftstätigkeit. Bei der Umfirmierung kommen bewusst ähnlich klingende, bereits bestehende, Firmennamen zum Einsatz.
Häufig werden die Gesellschaftsanteile und die Geschäftsführung von Strohmännern gehalten. Mit diesen Strohmännern steht und fällt das gesamte kriminelle Konstrukt. Es gibt Fälle, in denen Obdachlose als Geschäftsführer eingesetzt werden und mit gefälschten Ausweisdokumenten operieren. Mit Hilfe des übernommenen GmbH-Mantels wird innerhalb kurzer Zeit in betrügerischer Absicht versucht, möglichst viele Objekte zielgerichtet zu finanzieren/zu leasen, um sie anschließend kurzfristig, beispielsweise an Dritte, zu veräußern und außer Landes zu bringen.
Wer sich auf das Angebot eines Firmenbestatters einlässt, möchte in der Regel verschleiern, wie es tatsächlich um das eigene Unternehmen steht. Hier soll beispielsweise ein Insolvenzverfahren vermieden werden, um den eigenen Namen sauber zu halten. Auch sollen negative Einträge in der Wirtschaftsauskunft und die Veröffentlichung der Insolvenz im Zusammenhang mit dem eigenen Namen vermieden werden. Dass dieses Vorgehen nach deutschem Recht strafbar ist, stört die Verkäufer dieser Unternehmen offenbar nicht.
Experten berichten von einem rasanten Anstieg der illegalen Firmenbestattungen, der geschätzte Schaden geht in die Milliarden und treibt auch beteiligte Klein- und mittelständische Unternehmen in den Bankrott.
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